Gesellengruppe

Zunftgesellen sind Söhne und Enkel von Zünftern. Die Gesellen sind altersmässig noch nicht für ein Aufnahmeverfahren in die Zunft berechtigt, haben aufgrund ihres Status jedoch die Möglichkeit, am Zunftleben teilzunehmen und die Zunft so kennen zu lernen. Die Aufnahme in den Gesellenstatus kann nach dem zurückgelegten 18. Altersjahr erfolgen und endigt spätestens mit dem 31. Geburtstag. Die Betreuung der Zunftgesellen und deren Einführung in das Zunftleben obliegt dem Gesellenmeister. Dieser ist für eine jeweilige Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.

Gesellenmeister

Reto Boltshauser
Dipl. Bauführer SBA Techniker TS

Säntisstrasse 7
8633 Wolfhausen

Gesellengruppe

Agenda

Datum Anlass
14.03.2011 Frühjahrsversammlung 2011
07.04.2011 IZV Gesellenstamm Letzi
09.04.2011 Aufbau Sechseläuten
11.04.2011 Sechseläuten
20.04.2011 Nachsechseläuten der Gesellen
06.06.2011 Zunftbott
25.06.2011 IZV Fussballturnier
12.07.2011 Gesellengrill beim Statthalter
29.08.2011 Monatsanlass Zunft
06.09.2011 Armbrustschiessen
26.09.2011 Monatsanlass Zunft
18.10.2011 Gesellenanlass
05.11.2011 Aufbau Rechenmahl und Rechenmahl
05.12.2011 Chlaushock

Bilder